Friday, 23. January 2009, 23:59
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: Saturday, 24. January 2009, 0:02 von Devil-Crusta10.)
Hi Jörg,
ich versuche auchmal etwas dazu zu sagen, ich hoffe es wird nicht falsch verstanden.
Grundsätzlich sollte jeder das Recht haben über seinen Körper zu bestimmen.
Es gibt aber sicher auch Beeinträchtigungen, vor Allem geistige, die es unmöglich machen, daß eine Person für sich selber entscheiden kann. Diese haben dann ja auch über die Volljährigkeit hinaus einen von amts wegen bestimmten Vormund, meist die Eltern.
Wenn diese Person aber trotz der Behinderung in der Lage ist eine Liebesbeziehung auch geschlechtlicher Art zu führen und man ihr diese Freiheit nicht nehmen möchte, sie aber nicht in der Lage ist Verantwortung für ein Kind zu übernehmen oder die Gefahr einer Vererbung der Behinderung gegeben ist, denke ich, daß es zum Wohle aller Beteiligten (Sorgeberechtigte, die ja schon so eine große Verantwortung und psychische/eventuell auch physische Mehrbelastung haben ; die behinderte Person, die eventuell den körperlichen Anstrengungen einer Schwangerschaft und den Anforderungen an die Erziehung eines Kindes nicht gewachsen ist und nicht zu vergessen das ungeborenen Kind) besser ist zu sterilisieren.
Diese Entscheidung darf dann in meinen Augen der treffen, der die rechtliche Entscheidungsbefugnis und Fürsorgepflicht zum Wohle der sich dazu nicht in der Lage befindlichen Person hat.
Es darf aber niemals eine pauschale Sterilisationspflicht geben sondern jeder "Fall" muß individuell betrachtet werden.
Alle anderen Aussagen bezüglich der Last für den Steuerzahler oder wie auch immer sind einfach nur indiskutabel.
ich versuche auchmal etwas dazu zu sagen, ich hoffe es wird nicht falsch verstanden.
Grundsätzlich sollte jeder das Recht haben über seinen Körper zu bestimmen.
Es gibt aber sicher auch Beeinträchtigungen, vor Allem geistige, die es unmöglich machen, daß eine Person für sich selber entscheiden kann. Diese haben dann ja auch über die Volljährigkeit hinaus einen von amts wegen bestimmten Vormund, meist die Eltern.
Wenn diese Person aber trotz der Behinderung in der Lage ist eine Liebesbeziehung auch geschlechtlicher Art zu führen und man ihr diese Freiheit nicht nehmen möchte, sie aber nicht in der Lage ist Verantwortung für ein Kind zu übernehmen oder die Gefahr einer Vererbung der Behinderung gegeben ist, denke ich, daß es zum Wohle aller Beteiligten (Sorgeberechtigte, die ja schon so eine große Verantwortung und psychische/eventuell auch physische Mehrbelastung haben ; die behinderte Person, die eventuell den körperlichen Anstrengungen einer Schwangerschaft und den Anforderungen an die Erziehung eines Kindes nicht gewachsen ist und nicht zu vergessen das ungeborenen Kind) besser ist zu sterilisieren.
Diese Entscheidung darf dann in meinen Augen der treffen, der die rechtliche Entscheidungsbefugnis und Fürsorgepflicht zum Wohle der sich dazu nicht in der Lage befindlichen Person hat.
Es darf aber niemals eine pauschale Sterilisationspflicht geben sondern jeder "Fall" muß individuell betrachtet werden.
Alle anderen Aussagen bezüglich der Last für den Steuerzahler oder wie auch immer sind einfach nur indiskutabel.
Liebe Grüße
Heike
Just laugh and the world will be yours!
Wer etwas will,muß mutig sein zu scheitern. (Kirk Douglas)
Wir ertrinken in Informationen, aber wir dürsten nach Wissen. (John Naisbitt)
Heike
Just laugh and the world will be yours!
Wer etwas will,muß mutig sein zu scheitern. (Kirk Douglas)
Wir ertrinken in Informationen, aber wir dürsten nach Wissen. (John Naisbitt)