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Meldepflicht für Tausendfüssler????
#1
Hallo

Habe mir Heute einen afrikanischen RiesentausendfüsslerIcon_mrgreen geleistet..der Verkaufer hat mir dazu eine Verkaufsbestätigung sowie eine Meldung nach §25 Tierschutzgesetz Ö-BGB 118 gegeben.
Habe bei der Bezirkshauptmanschaft nachgefragt und die schicken mir jetzt Formulare wegen der Anzeigepflicht ..auf der Bescheinigung steht aber für Reptilien?!??!
Ich meld das Tierchen jetzt mal an..weiß jemand ob man dann auch kontrolliert wird??? Der Verkäufer meinte dass man Wirbellose eigentlich nur anmelden muss wenn sie giftig sind..aber der Beamte der BH hat gesagt er schickt mir die Formulare für meinen Tausendfüssler zu!

Amtschimmel wiehert sogar für einen Tausendfüssler...Icon_rolleyes

lg Clemens
lg Clemens

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#2
Und das ist auch verdammt richtig so.
Eigentlich sollte man das mal brav für jegliche Tiere machen, damit endlich diese Tierhalter entlarvt werden, die sich kein Stück um eine artgerechte Unterkunft, Ernährung, etc. ihrer Tiere kümmern und scheren.

Ist vielleicht etwas nervig, solch ein Tier anzumelden, aber genau aus diesem Grund lassen es dann doch hoffentlich ein paar mit der Tierhaltung.

Schlimmes Thema, über das man sich ganz furchtbar aufregen kann...
Mit lieben Grüßen,
Steffi.

0.0.1 Brachypelma auratum
0.0.1 Cyriocosmus elegans
0.0.1 Avicularia metallica
0.0.1 Grammostola rosea
0.0.1 Grammostola pulchra
0.0.1 Linothele fallax
1.0 Meriones unguiculatus
1.1 Rhampholeon brevicaudatus
0.4 Geosesarma tiomanicum
2.4 Limnopilos naiyanetri
1.0 Pantherophis guttatus
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#3
Amtschimmel Smile
die verwechseln ev Tausenfüßler mit Skolopender (als Gruppe der Hunderfüßler) -
füll das Ding korrekt aus - frag noch nach was du beim Tot des Tieres machen musst (abmelden doer so) -
und gut ist es -
Steffi - das ändert leider nix an der Haltung -
dazu müssteeine Haltungsbefähigung nachgewiesen werden - unddie gibt es bisher noch nicht -
(außer DGHT -Sachkundenachweis)
Liebe Grüße Knut

"Wenn ein Mensch nichts gefunden hat, wofür er sterben würde, eignet er sich nicht zum Leben."
Martin Luther King
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#4
Das meinte ich ja.
In anderen Bundesländern muss man eine Art "Führerschein" machen, wenn man Schlangen halten möchte.
Das ist schon einmal der erste Schritt in die richtige Richtung.

Ich finde es nur ein sehr traurig, dass man hier in Deutschland quasi jedes Tier einfach so halten kann und nur bei den wenigsten wird das kontrolliert.
Klar gibt das eine Menge an Extrakosten, aber dann passiert so etwas nicht mehr, dass irgendwo ein riesen Trubel wegen eines weggelaufenen Skolopenders oder einer Giftschlange gemacht wird, die den Steuerzahler Unmengen kosten wird.

Mich nervt es nur, dass wirklich jeder Idiot hier Tiere halten kann, ohne quasi eine Versicherung, dass er die Tiere ordentlich hält.
Ist aber leider mit Kindern genauso schlimm Icon_wink
Mit lieben Grüßen,
Steffi.

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#5
hi
so hab einen anruf von der Bezirkshauptmannschaft bekommen..ja sie habens mit dem skolopender verwechselt..meiner ist anmeldefrei
1. weil nicht giftig
2. weil nicht faunenverfälschend
3. weil nicht unter Artenschutz fallend

Der Beamte wollt nur nochmal sichergehen bevor er sagt dass es meldefrei ist.
und jetzt kommts: Ausser ich hätte mehr als 20 tiere zu zuchtzwecken dann müsst ichs wegen eventuellen Einkünften aus dem Verkauf von Jungtieren beim Finanzamt melden. lol!!
lg Clemens

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#6
Clemens - genau so kenne ich das Smile

@ Steffi - das Problem bekommt man nur schwer in Griff -
ich kenne gute verantwortungsbewusste Privathalter die ihre Tiere abgeben mussten wegen neuen Gesetzten -
und jeder kennt genug überforderte "Fachverkäufer" -
oder nimm unsere Krabben -
keiner hatte anfangs eine Ahnung -
und natürlich haben leider dies einige Tiere mit dme Leben bezahlt -
aber wer hätte uns erlauben sollen / ausbilden sollen damit wirdie Tiere halten?

und das mit den Kindern ist leider so -
und wie viel Vorgesetzte gibt es die fachlich sehr gut - aber in punkto Menschenführung nicht so qualifiziert sind?

das Problem lässt sich nicht lösen -
und viele Gesetze machen da erst mal mehr kaputt wie besser
Liebe Grüße Knut

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#7
Ich weiß, das ist ja das Blöde...
Mit lieben Grüßen,
Steffi.

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#8
Hi,

Finanzamt? Echt jetzt? Es gibt bestimmt einige, die mehr als 20 Exemplare einer (Tausendfüßer-)Art haben...züchten kann man aber bereits mit zwei...Tongue Find ich etwas ungewöhnlich

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#9
nur gehen die davon aus, dass ab einer bestimmten Menge das ganze gewerblich mit Gewinnabsicht ist
Liebe Grüße Knut

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#10
Genau..das fällt dann quasi unter Gewerblicher tierhaltung..wer würde sonst schon mit 20 Tieren züchten wenn ers nicht auf dem Verkaufsweg wegbringt...mit 2 hat man ja schon genug nachwuchs

ei uns ist ja schon fast jeder Blödsinn ein fall fürs finanzamt dabei macht jeder profi-flohmarktstandler mehr gewinn mit seinem klumpat als er es mit Viechern tun würde..aber das fällt unter steuerfreien altwarenhandel aus privatbesitz...
lg Clemens

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