exakt bei uns hinterm berg sinds grad beim tierschutz sehr happig.
Lt. zuständiger behörde geht es dabei um die verhinderung von illegalem Handel / Tierquälerei / Schutz vor gefährliche Tieren
und manche arten haben ja besondere Ansprüche --> bei uns ist grundsätzlich jedes tier meldepflichtig und dann gibts eine ausnahme-Liste
zb. Zierfische sind frei solange sie keiner bedrohten art angehören
Gifttiere sind immer zu melden.
Skolopender haben schwerste auflagen ans gehege usw.
Bei den Tausendfüsslern ist eben der eine geselle frei und die anderen aufgrund von eventueller gefährdung/Faunenverfälschung giftigkeit allergieauslösung usw. usw. meldepflichtig. ein tier das nirgends auf einer liste aufscheint ist entweder frei(weil heimisch oder als futtertierbetrachtet) oder die haltung ist generell untersagt. für Giftige tiere jeglicher art muss man das nötige fachwissen nachweisen und bekommt regelmässige kontrollen vom tierschutz bez. Haltungsbedingungen/sicherheit usw. usw...
Es ist schön im Mutterland des Amtsschimmels
Hier der meldeschein den ich für meinen vielgebeinten kerl bekommen hab
auf seite 2 sind alle daten vom halter/Verkäufer eingetragen und beide unterschreiben.
Der händler war sich nicht sicher ob er mir für den tausendfüssler auch sowas ausstellen muss hats aber zur sicherheit gemacht.
nach dem kauf übermittelt der Händler alle verkäufe des tages an die zuständige Behörde
man hat danach das tier binnen 3 Werktagen zu melden. geschieht dies nicht in der frist. klingelt bald das telefon oder ein kontrolleur kommt vorbei prüft die haltungsbedingungen und kassiert gleich mal strafe fürs nicht anmelden.
Generell wird das aber nur bei gifttieren exekutiert sowie bei arten die in der Cites liste stehen oder bedroht sind.
Mit falschem namen ausfüllen bringt übrigens nichts es herscht ausweispflicht.
Und minderjährige dürfen generell keine Tiere kaufen(ausser lebendfutter), ein Erziehungsberechtigter muss beim Kauf anwesend sein.
Den zweiten teil hab ich natürlich aus Datenschutzgründen nicht fotografieert.. steht aber nur eine Belehrung über die Meldepflicht drauf.
zu finden unter
www.ris.bka.gv.at suche nach BGBl.118 §25
ja seid frph dass ihr in Deutschland seids is sicher viel einfacher für tierhalter bei euch.