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Hier die EM-Hausordnung für Frauen
#1
Wink 
Verhaltensregeln für Ehefrauen und Lebensgefährtinnen während der Fußball-EM 2008

Hausordnung in der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 [/FONT]

§ 1 In der Zeit vom 7. bis zum 29. Juni 2008 ist der Mann absoluter Herrscher über TV-Gerät und dazugehörige Fernbedienung.

2 In dieser Zeit beschäftigt sich die Frau stumm mit häuslichen Arbeiten außerhalb des Fernsehraumes.

§ 3 Vor jedem Spiel ist dem Mann unaufgefordert eine Kiste mit kühlem Bier oder eine Kanne frisch gekochtem Kaffee neben den Fernsehsessel zu stellen.

§ 4 Während eines Spieles ist der Frau der Aufenthalt im Fernsehzimmer untersagt. Die Nachlieferung von Knabbereien und Bier ist jedoch möglich.

§ 5 In der Halbzeitpause besteht für die Frau ein 15-minütiges Betretungsrecht, um den Aschenbecher zu leeren und leere Getränkeflaschen durch frisch gekühlte volle Flaschen oder Kaffee zu ersetzen. Bei Bedarf können diverse Knabbereien gereicht werden. Das Rascheln mit Tüten ist zu unterlassen, ebenso ist der Gebrauch verbaler Kommunikation nicht gestattet.

§ 6 Spätestens 30 Minuten vor Beginn eines Spieles ist dem Mann eine mit Liebe zubereitete Mahlzeit zu reichen. Um die mentale Spielvorbereitung des Mannes nicht zu stören, ist auch in dieser Zeit die Schnatterluke geschlossen zu halten.

§ 7 Während der EM sind jegliche Handlungen, die der Fortpflanzung dienen könnten zu unterlassen. Ebenso zu unterlassen ist das Tragen von Kleidung, die beim Mann das Verlangen nach solchen Handlungen auslösen könnte. Das Tragen entsprechender Kleidung und entsprechende Handlungen können jedoch nach dem Schlusspfiff (7. bis 18. Juni ca. 22:45 – ab 19. Juni bei eventueller Verlängerung und Elfmeterschießen frühestens ab 23:30) nachgeholt werden, sofern das Ergebnis zur Zufriedenheit des Mannes ausfiel.

§ 8 Sollte der Mann in seinem Großmut der Frau gestatten, die eine oder andere Minute einen Blick auf das Spiel zu werfen, sind Fragen, die den fußbelltechnischen Intellekt des Mannes kränken würden (z. B. was ist „Abseits“, was ist „Vorteil“) zu unterlassen.

§ 9 Es ist der Frau bei Androhung des Raumverweises strengstens untersagt, über das Aussehen von Spielern zu urteilen, z. B. „Ach der Canavaro hat ja X- Beine“.

§ 10 Wenn die unter § 3 bis § 5 genannten Bedingungen (Knabbereien und Bier) sowie die unter § 6 genannte Mahlzeit zur Zufriedenheit des Mannes ausfällt, kann er der Frau gestatten, die Fußballabende auswärts bei guten Freundinnen zu verbringen. In diesem Fall darf der Mann aber nach dem Nachhausekommen nicht mit Nebensächlichkeiten wie Gesprächsinhalte des Abends belästigt werden.

§ 11 Wenn es das Haushaltsbudget des Mannes erlaubt, kann er der Frau ein kleines TV-Gerät für den Eigengebrauch kaufen, um damit in mindestens 10 Meter Entfernung vom Mann Kauderwelsch (Werbung über Haushaltsgeräte oder Waschpulver) zu konsumieren. Die Lautstärke ist dabei allerdings so zu gestalten, dass der Mann nicht gestört wird.

Ja, ja liebe Frauen, wenn ihr diese minimalen Verhaltensregeln beachtet, wird es euch euer Mann danken und versuchen kein Bier zu verschütten, nicht jeden Quadratzentimeter im Umkreis von drei Metern um seinen Trainerstuhl (= Fernsehsessel) voll zu bröseln und euch beim Verzehr der unter § 6 genannten Mahlzeit nicht ständig an die kulinarischen Fähigkeiten seiner Mutter zu erinnern

P. S. Schicken Sie dieses email möglichst bald an möglichst viele Frauen, damit sie rechtzeitig über ihre Rechte bescheid wissen!!!!

Der Absender dieses Schreibens übernimmt weder eine juristische noch irgendeine andere Haftung für einen sprunghaften Anstieg der Scheidungsrate.
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