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Klifkrabben
#26
Klingt ja ganz brauchbar langsam. Gut, dass Du o hartnäckig dran bleibst. Ich bin mir nicht bei allem sicher, was die von sich geben, ob sie das so genau wissen und auch alles so genau stimmt, aber nach und nach wird es ja. Icon_wink
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#27
im eneffeckt scheints niergends ne straftat zu sein aber wie du sagtest es nimmt langsam form an
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#28
ich habe vor einigen tagen eine mail zum zoll in düssledorf geschickt und nun habe ich die antwort:


Sehr geehrter Herr XXX,

das Zollamt Flughafen Düsseldorf hat uns Ihre u. a. Anfrage zur Beantwortung weitergeleitet.

Tatsächlich unterliegen Krabben tierseuchenrechtlichen Vorschriften der EU für das innergemeinschaftliche Verbringen zu Handelszwecken, ohne dass es hiervor Ausnahmen für die Verbringung zu privaten Zwecken oder für die Verbringung von nur einigen wenigen Tieren gibt. Die private Entnahme aus der Natur in die unmittelbare Privathaltung ist nicht zulässig.

Die Vorschriften sehen vor, daß die Tiere nur aus amtlich überwachten Haltungsbetrieben stammen dürfen und nur auf der Basis einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung grenz überschreitend in einen amtliche überwachten Haltungsbetrieb zu verbringen sind. Die amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist von der für den Herkunftsbetrieb zuständigen Veterinärbehörde zu erstellen und der für den Bestimmungsort der Tiere zuständigen Veterinärbehörde elektronisch zu übermitteln. Eine gedruckte amtliche Ausfertigung der Bescheinigung muß die Tiere bei ihrer Beförderung begleiten. Diese Bedingungen können im Prinzip nur für Zwecke kommerzieller Haltungen eingehalten werden.

Bitte beachten Sie auch, daß es f ür die Luftbeförderung von Krabben Verpackungsvorschriften der IATA-Richtlinien für den Transport lebender Tiere gibt, die die Airlines als Transporteure einzuhalten haben. Für die Beförderung von Krabben gilt die Container-Richtlinie 57, die ich Ihnen infohalber beifüge: .


Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Dr. Bockholt

Landeshauptstadt Düsseldorf
Der Oberbürgermeister
Amt für Verbraucherschutz
Grenzkontrollstelle Düsseldorf-Flughafen (39/3)
Ulmenstr. 215
40468 Düsseldorf

Telefon +49.(0)211.89-9 36 92 (Dr. Bockholt)
Telefon +49.(0)211.89-2 33 46 (Fr. Zeidler)
Telefax +49.(0)211.89-3 36 69
E-Mail: grenzkontrollstelle@duesseldorf.de
http://www.duesseldorf.de/buergerinfo/39/index.shtml

nun bin ich doch wieder sehr verunsichert Icon_sad
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#29
jetzt habe ich noch eine mail bekommen! wie geil!

mit dem Betreff: Auskunft Privat!

Sehr geehrter Herr XXX,

Spanien ist Mitgliedstaat der EU und gehört zum Zollgebiet der Gemeinschaft.

Innerhalb der EU müssen weder Zollformalitäten erfüllt noch Zölle bezahlt werden.

Grundsätzlich können Sie daher Krabben für Ihre private Nutzung nach Deutschland mitbringen.

Krabben sind derzeit auch nicht unter Schutz gestellt.

Auf dem Gebiet des Naturschutzes hat die Zollverwaltung aber nur eine Mitwirkungspflicht bei eventuellen Kontrollen, jedoch keine Entscheidungsbefugnis.

Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, was artenschutzrechtlich gegebenenfalls doch zu beachten ist.

Den entsprechenden Kontakt finden Sie hier:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon (0228) 8491-0
Fax (0228) 8491-200
Homepage: http://www.bfn.de


Hinweis:

Die kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Kerstin Woithe

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de

Internet: www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr

04.02.2014 14:55 - Flughafen Reise schrieb:
Weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung.

Mit freundlichem Gruss
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#30
...jetzt noch ne mail zum naturschutzamt von denen ich gerade telefoniscvh schon ein OK bekommen habe.
und wenn ich genau weiß wohin ich fliege auch ne mail dahin.

so wie ich das verstehe können die mich am flughaffen höchstens eines nicht artgerechten transportes beschuldigen und sonst nichts.
Smile

so was dekt ihr über das ganze????
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#31
Es sind exakt DIE widersprüchlichen Aussagen, die ich zum Thema kenne und die es eben schwierig machen, da eine verbindliche Antwort zu geben. Einerseits kein Schutzstatus für Krabben, andererseits wird mitunter zitiert, dass die Entnahme jeder Tiere (zumindest in D) untersagt ist, und vor allem das Gesundheitszeugnis – das sorgt seit neuerem auch dafür, dass allerhand Krabben nicht mehr eingeführt werden, weil es durch das Gesundheitszeugnis zu teuer geworden ist und nciht mehr lohnt. Icon_sad
Maat et joot, 'ne schöne Jrooß un bess demnähx, Ollie (vorher BEASTIE bzw. BEASTIEPENDENT)

[Bild: pw-mangroven7_312px.jpg] 
Krabben und andere Crustaceen (Krebstiere),
Muscheln, Schnecken und Zwergkrallenfrösche, Minidrachen (Zwergbartagamen + Hausgeckos) und Schlangen in rund 30 Becken
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#32
ok aber ich entnehme die tiere ja nicht in deutschland der natur.


ich habe mir überlegt die zweite mail kommplet auszudrucken, denn diese kommt ja auch vom zoll und drin steht ganz klar, ich darf die mitbringen, da steht nichts von gesundheitszeugnis usw.
und falls ich kontroliert werde, zeige ich diese mail, nach dem motto: ihr habt mir das doch geschickt.

die erste scheint mir auch einfach ne allgemeine auflistung der gesetze zu sein.

aber mit der zweiten habe ich doch quasi schon das ok vom zoll. ...oder verstehe ich das falsch?
jetzt hole ich mir noch was schriftliches von der naturschutz behörde und dem flughaffen wo ich in spanien abflige.
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#33
"Tatsächlich unterliegen Krabben tierseuchenrechtlichen Vorschriften der EU für das innergemeinschaftliche Verbringen zu Handelszwecken, ohne dass es hiervor Ausnahmen für die Verbringung zu privaten Zwecken oder für die Verbringung von nur einigen wenigen Tieren gibt."
Das kommt mir ohnehin – Achutng Wortwitz – spanisch vor. "…zu Handelszwecken…" ist eindeutig formuliert, da braucht es keine Ausnahmen für private Zwecke. Vorschriften zu Handelszwecken beziehen sich überhaupt nicht (!) auf private Zwecke.

Private Entnahme grundsätzlich untersagt… stimmt zumindest in Frankreich nicht. Ganz im Gegenteil hat dort jeder (!), nicht nur Bürger, sondern auch Touristen, einen freien Zugang zum Meer garantiert sowie das Fangen von Meerestieren zum privaten Verzehr (oder eben anderweitigem Gebrauch). So sieht man auch an fast jedem Strand täglich Franzosen, einzeln bis hin zur ganzen Familie, losziehen mit Eimern und manchmal speziellem Werkzeug für bestimmte Muscheln. Mitunter gibt es "Fangquoten", z.B. sind junge Schollen geschützt und Taschenkrebse dürfen erst ab einer bestimmten Größe mitgenommen werden etc., aber das sind ja sinnvolle Bestimmungen, um eine Überfischung zu vermeiden. Dort ist es also generell überhaupt kein Problem, Wirbellose zu entnehmen. Keine Ahnung, wie diese Praxis in Spanien aussieht.

Die Franzosen haben dem jedenfalls einen eigenen Namen gegeben: Pêche à pied, Fischen zu Fuß, oder eher Strandfischen. Icon_wink
Maat et joot, 'ne schöne Jrooß un bess demnähx, Ollie (vorher BEASTIE bzw. BEASTIEPENDENT)

[Bild: pw-mangroven7_312px.jpg] 
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