jetzt habe ich noch eine mail bekommen! wie geil!
mit dem Betreff: Auskunft Privat!
Sehr geehrter Herr XXX,
Spanien ist Mitgliedstaat der EU und gehört zum Zollgebiet der Gemeinschaft.
Innerhalb der EU müssen weder Zollformalitäten erfüllt noch Zölle bezahlt werden.
Grundsätzlich können Sie daher Krabben für Ihre private Nutzung nach Deutschland mitbringen.
Krabben sind derzeit auch nicht unter Schutz gestellt.
Auf dem Gebiet des Naturschutzes hat die Zollverwaltung aber nur eine Mitwirkungspflicht bei eventuellen Kontrollen, jedoch keine Entscheidungsbefugnis.
Ich empfehle Ihnen daher, sich mit dem Bundesamt für Naturschutz in Bonn in Verbindung zu setzen, um in Erfahrung zu bringen, was artenschutzrechtlich gegebenenfalls doch zu beachten ist.
Den entsprechenden Kontakt finden Sie hier:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstr. 110
53179 Bonn
Telefon (0228) 8491-0
Fax (0228) 8491-200
Homepage:
http://www.bfn.de
Hinweis:
Die kanarischen Inseln gehören zwar zum Zollgebiet der EU, aber nicht zum Steuergebiet für Verbrauchsteuern und Mehrwertsteuern. Bei der Einreise aus diesen Gebieten gelten daher ebenfalls die zollrechtlichen Bestimmungen für Einreisen aus Nicht-EU-Staaten. Bei Überschreitung der Freigrenzen werden jedoch nur die Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Verbrauchsteuern erhoben.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Kerstin Woithe
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden
Auskunft für Privatpersonen:
Tel.: 0351/44834-510
Fax: 0351/44834-590
E-Mail: info.privat@zoll.de
Internet:
www.zoll.de
Telefonisch erreichen Sie die Zentrale Auskunft des IWM Zoll
Montag-Freitag 08:00-17:00 Uhr
04.02.2014 14:55 - Flughafen Reise schrieb:
Weitergeleitet mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Mit freundlichem Gruss